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Update betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ab 01.01.2022 auch für Altverträge

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurde geregelt, dass bei Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % für eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen ist.

Dieser Arbeitgeber-Pflichtzuschuss galt bereits seit 2019 für alle Neu-Verträge, die in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds abgeschlossen wurden.

Ab 01.01.2022 ist der Arbeitgeberzuschuss nun auch für die Bestandsverträge (Abschluss vor dem 01.01.2019) verpflichtend.

"Betriebliche Altersvorsorge (bAV) gegen Altersarmut"

Flyer "Arbeitnehmerrechte im Überblick" des Landes NRW

 

Rückblende:

Am Mittwoch, den 12.Juli 2017 war es so weit. Die Vernissage zur Kunstausstellung "Recht und Armut" zum Kunstwettbewerb des H-Team München- und dessen Preisverleihung & Vernissage fand am Mittwoch 12.07.2017 um 18.30 Uhr im H-TEAM e.V. statt. ADRESSE: Plinganserstraße 19, 81369 München. Der Ausstellungskatalog zum Kunstwettbewerb "Recht und Armut" vom H-Team in München. Meinen Beitrag findet Ihr auf Seite 63 unten rechts.Download Ausstellungskatalog - klick hier https://t.co/LqW736gYffh-team-ev.de

Ich hatte die ehemalige Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, angeschrieben und auf das Fehlen des Rechtes auf die betriebliche Altersvorsorge im Flyer "Arbeitnehmerrechte im Überblick" des Landes NRW Land_der_fairen_Arbeit aufmerksam gemacht; mit Erfolg. Frau Kraft hatte dafür gesorgt, dass das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge im Fyer "Arbeitnehmerrechte im Überblick" über das Ministerium für Arbeit aufgenommen wurde. Mit Erfolg! Der Link dazu lautet:
http://www.landderfairenarbeit.nrw.de/…/2017-03-02%20Ueberb…
Danke auch an das: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ihr Eckhard Toboll

Laut Betriebsrentengesetz § 1a (BetrAVG) hat jeder Mitarbeiter das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung !!!

Jeder Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil vom Entgelt in die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung eingezahlt wird !!!

Das Recht- und dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge" im BGB1 ist gültig seit dem 01.01.2002 und außerdem ist das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge in den Bundesmantelrahmentarifverträgen verankert. Und zwar allgemeinverbindlich! D.h auch Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, haben neben dem gesetzlichen Anspruch, auch einen auf bundesebene tariflich geregelten Anspruch (Bundesmantelrahmentarifvertrag) auf die betriebliche Altersvorsorge!---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich habe das Verschweigen, sprich mangelnde Informationen vom Betriebsrat und Unternehmen, bezüglich dem Recht der Arbeitnehmer auf die betriebliche Altersvorsorge, der Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, persönlich mitgeteilt und habe Antwort von der Staatskanzlei des Landes NRW erhalten.
Aktenzeichen BC-2017-2211847 Referat LPA II 3
Zur Prüfung wurde mein Anliegen an das fachlich zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales weitergeleitet.

 

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen Rechtsanspruch laut BGB1, auf eine betriebliche Altersvorsorge haben! Gültig seit 01.01.2002

Betriebsrentengesetz § 1a (BetrAVG)

(Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge BGB1)

In den Bundesmantelrahmentarifverträgen ist das Gesetz zur Verbesserung der bAV, lt. BGB1, Grundlage zur betrieblichen Altersvororge.

NEWS !!

Ich habe jetzt eine positive Nachricht vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)erhalten. Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung sieht bei der Verbreitung der bAV auch Handlungsbedarf. Zur Erinnerung: Ich hatte darüber ausführlich berichtet, dass 2/3 aller Arbeitnehmer nichts von ihrem Recht auf die betriebliche Altersversorgung wissen. Fakt ist, dass folglich 2/3 aller Arbeitnehmer nicht von ihrem Betriebsrat- oder vom Unternehmen selbst, auf das Recht der betrieblichen Altersvorsorge aufgeklärt- und hingewiesen werden. Die bAV ist im BGB1 seit 01.01.2002 und in den Bundesmantelrahmentarifverträgen verankert!
Ich selbst hatte nach neunjähriger Betriebszugehörigkeit nur durch den Zufall vom Recht auf die bAV (betriebliche Altersvorsorge) erfahren. Aufgrund meines Anstoßes wird nun unter
www.landderfairenarbeit.nrw.de unter
Service/ Downloads auch der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufgenommen- und damit aktualisiert. Ich bedanke mich bei der Ministerpräsidentin des Landes NRW, Frau Hannelore Kraft
und bei Herrn Max Eiffler vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die schnelle Unterstützung und das Gehör meines Anliegens.
PS: Nun werde ich bei meinem Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge verlangen.

Direkter Link zum Flyer Arbeitnehmerrechte im Überblick - klick hier

 

 

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Mein Thema zum H-TEAM Kunst Wettbewerb 2017 zum Thema -Recht und Armut- aus der Veranstaltungsreihe "Soziales trifft Kunst und Kultur"

Dieses Bild ist mein Beitrag zu Kunstwettbewerb

Den Ausstellungskatalog als PDF-Datei könnt Ihr hier downloaden:

Schlagzeile des Tages:

"Hilferuf an die Bundesregierung! Bitte um Überprüfung aller Unternehmen in Deutschland auf Einhaltung- und ordnungsgemäßer Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorge

(§ 1a BetrAVG)

Schlagzeile des Tages:

Jeder zweite Arbeitnehmer muss mit Armutsrente rechnen, aber

viele Arbeitnehmer wissen nichts von ihrem Recht auf die betriebliche Altersversorgung (§ 1a BetrAVG)

"Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung"

Dieses Gesetz im BGB1 ist seit dem 01.01.2002 gültig.

Die Bundesmantelrahmentarifverträge haben dieses Gesetz zur Grundlage genommen und sind damit für alle Arbeitnehmer gültig und allgemeinverbindlich, d.h., dass auch Arbeitnehmer, die nicht der Gewerkschaft angehören, einen tariflichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung haben.

Ich arbeite im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Für dieses

Gewerbe ist der Bundesmantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Und zwar der § 16 (Betriebliche Altersversorgung) des Bundesmantelrahmentarifvertrages vom 30. August 2011

für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Außerdem stützt sich dieser Tarifvertrag auf das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" § 1a BetrAVG.

Gültig seit dem 01.01.2002

Zu wenig Rente? Haben Sie eine betriebliche Altersversorgung?

Sehr viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie seit dem 01.01.2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben.

Das Gesetz § 1a BetrAVG ist im BGB1 und außerdem im 4. Sozialgesetzbuch verankert und regelt die Entgeltumwandlung, sprich keine Steuern für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

Alle reden vom erhöhten Renteneintrittsalter,- über die Unsicherheit der zukünftigen Renten. Aber in den Medien spricht keiner über die betriebliche Altersversorgung. Hat Ihr Betriebsrat- oder die Personalverwaltung, auf Ihr Recht und Ihren gesetzlichen Anspruch der betrieblichen Altersversorgung hingewiesen und Sie informiert?

Der Betriebsrat ist laut Betriebsverfassungsgesetz, gesetzlich verpflichtet, darauf zu achten, dass die vereinbarten Tarifverträge eingehalten werden. Tut er das nicht, macht sich der Betriebsrat strafbar, ebenfalls der Arbeitgeber, der verpflichtet ist laut der Fürsorgepflicht für das Wohlergehen der Beschäftigten Mitarbeiter zu sorgen. (§§ 617 - 619 BGB und § 62 HGB) und ist daher dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter auf das Arbeitnehmerrecht der bAV hinzuweisen.

Ich möchte hier nichts verkaufen o.ä., aber aus gegebenen Anlass auf Ihr / Euer Recht hinweisen. Die Firmen, Betriebe haben aber eine Fürsorge- und Mitteilungspflicht. Es soll aber Firmen geben, die ihrer Fürsorge- und Mitteilungspflicht nicht nachkommen. Stellt Euch mal vor, Ihr beantragt die Rente. Die Rente wird bewilligt, ist aber sehr bescheiden. Bei Eintritt in die reguläre Altersrente bekommt ihr auf einmal die Info, dass Ihr, Du mindestens 15 Jahre (gesetzlich seit dem 01.01.2002) in die betriebliche Altersversorgung hättest einzahlen können und würdest zusätzlich zu Deiner Altersrente, eine betriebliche Altersversorgung bekommen. Dann wäre die finanzielle Situation im Rentenalter gar nicht mal so schlecht und die finanzielle Situation, sprich Armutsrente, würde verbessert. Oder? Ich wünsche allen Betriebsräten- und Unternehmern, die nicht für das Wohl der Kollegen und Mitarbeitern sorgen, einen "wohlverdienten Ruhestand." Liebe Kollegen, teilt diesen Beitrag, damit das öffentliche Interesse geweckt wird. Es geht um Eure Lebensqualität im Rentenalter. PS: Evtl. wissen viele Unternehmer nicht, dass sie selbst die Lohnnebenkosten senken- und auch noch weitere Vorteile haben, wenn sie die betriebliche Altersvorsorge ihren Mitarbeitern anbieten.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne sachliche Gründe und in vergleichbarer Lage schlechter zu stellen. Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer bei der Gewährung von Leistungen oder Vergünstigungen nicht willkürlich oder aus sachfremden Motiven ausschließen. Ein Arbeitnehmer darf in diesem Zusammenhang nicht willkürlich von einer eingerichteten betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden. Ebenso darf er nicht bei Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung benachteiligt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt bereits im Rahmen der Vergleichsgruppenbildung. Nicht anwendbar ist der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings, wenn einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen bessergestellt werden (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. September 2004, 5 AZR 43/04).

 

Zum Thema "betriebliche Altersvorsorge" habe ich jetzt erfahren, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ein Gesetzentwurf erarbeitet hat- und zwar das "Betriebsrentenstärkungsgesetz." Das Gesetz soll ab 01.01.2018 gültig sein. Ausserdem wohl auch rückwirkend. Es soll eine bessere Verbreitung der bAV in den Unternehmen erreicht werden. § 1a BetrAVG. Außerdem soll durch die Beitragszahlung des Arbeitnehmers bewirkte Schmälerung des Bruttolohnes, sprich weniger Sozialabgaben, durch den Staat kompensiert werden. D.h. das es keine Differenz zur Beitragszahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung usw. mehr geben wird. Die Riester Rente soll auch noch voll in die bAV integriert und gefördert werden.

Anmerkung: Diese Massnahme finde ich ganz toll, aber weil ich mangelst Informationen vom Arbeitgeber und Betriebsrat nichts von der Möglichkeit der bAV wusste, fehlen mir neun Jahre, in denen ich in die bAV hätte einzahlen können.

Euer Eckhard Toboll

Arbeitnehmer

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